Mit Gestattung der zuständigen Behörden wird unser neues Produkt
Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen
seit dem 01.04.2024 bundesweit als Fertigarzneimittel ausgeliefert,
siehe unser Informationsschreiben vom 18.03.2024.
Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen
PZN 19275337 Einzelpackung 20 ml
PZN 19275343 Klinikpackung 10 x 20 ml
Warenbestände des als Rezepturarzneimittel abgegebenen Produktes
Natriumperchlorat-Lösung 300 mg/ml Dyckerhoff (PZN 19134803, 19134832)
können weiterhin verwendet werden und sollen aufgebraucht werden.
Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen
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Email: bestellungen[at]dyckerhoff-pharma.de
Fax: +49 (0) 221 / 29 26 61 39
Telefon: +49 (0) 221 / 29 26 61 38
Natürlich dürfen Sie auch Ihre eigenen Bestellformulare nutzen oder die Bestellung formlos aufgeben.
Wir beliefern auch Kunden im Ausland bzw. die entsprechenden Importeure/Exporteure.
Natriumperchlorat-Tropfen wurden 1956 in Köln durch die Troponwerke GmbH & Co KG „erfunden“ und als Irenat® vermarktet. Die Produktion von Irenat® wurde später ins Ausland verlagert und 2023 eingestellt [2, 8, 9].
Mit Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen steht wieder ein „echt kölsches Produkt“ zur Verfügung: Regelmäßig hergestellt in unserer Produktion in Köln, um die Versorgung der Patienten dauerhaft und zuverlässig sicherzustellen.
Die Klinikpackung besteht aus einem versiegelten Karton mit 10 x 20 ml Flaschen inkl. 10 Packungsbeilagen (ohne einzelne Faltschachteln) aus derselben Charge. Höhe der Flasche 8 cm, Flaschen-Durchmesser 3 cm.
Warenbestände des als Rezepturarzneimittel abgegebenen Produktes (PZN 19134803, 19134832) können weiterhin verwendet werden und sollen aufgebraucht werden.
Natriumperchlorat-Tropfen stellen ein essentielles Arzneimittel für Kinder und Erwachsene dar, u.a. in der Radiologie, Nuklear- und Intensivmedizin [2, 8, 9].
Bei Kindern werden Natriumperchlorat-Tropfen u.a. bei einer Szintigraphie zur Tumorsuche benötigt [3].
Natriumperchlorat-Tropfen werden im Rahmen verschiedener Notfälle eingesetzt, siehe Quellenangaben: u.a. Herzinfarkt (Herzkatheteruntersuchungen) [2], Schlaganfall (Thrombektomie), thyreotoxische Krise [6] oder Unfälle in Atomkraftwerken [7].
Das deutsche Irenat® ist für mindestens 2 Jahre nicht lieferbar [8, 9]. Der irische Zulassungsinhaber, mit welchem wir nicht verbunden sind, hat die Produktion laut Mitteilung des BfArM [10] aus kommerziellen Gründe eingestellt [2, 8, 9].
Um die Patienten zu versorgen, bietet Dyckerhoff Pharma daher das neue Fertigarzneimittel Natriumperchlorat Dyckerhoff als direkte Alternative zu Irenat® an.
Die Fachgesellschaften verweisen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 31.01.2024 auf unser Produkt.
Bei medizinischen/pharmazeutischen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
E-Mail: medinfo[at]dyckerhoff-pharma.de
Telefon: +49 (0) 221 / 29 26 61 33
Unser Familienunternehmen Dyckerhoff Pharma GmbH & Co. KG, geleitet durch Sigrid Schühlein (Apothekerin und Sachkundige Person gem. § 14 AMG), Karl-Heinz Schühlein (Arzt) und Christopher Schühlein (Betriebswirt), stellt seit über 60 Jahren Arzneimittel und Wirkstoffe in unserer eigenen Produktion in Köln her.
Die Dyckerhoff Pharma GmbH & Co. KG wird regelmäßig inspiziert durch die zuständige Behörde (Bezirksregierung Köln, Dezernat 24) und ist im Besitz einer Herstellungserlaubnis gem. § 13 Arzneimittelgesetz sowie eines GMP-Zertifikats, welche hier in der aktuellen Fassung vom 05.02.2024 heruntergeladen werden können:
Herstellungserlaubnis
GMP-Zertifikat
Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen wird vom Arzt verordnet und von der Apotheke als Fertigarzneimittel abgegeben entsprechend den etablierten Regelungen. Wie bei fast allen Arzneimittel muss der Arzt das Produkt über die Apotheke bestellen.
Die Krankenhausapotheke gibt Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen als Fertigarzneimittel ab, z.B. an eine Station als Stationsvorrat.
Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen kann vom Arzt verordnet und von der Apotheke als Fertigarzneimittel abgegeben werden. Die Kosten werden durch die Krankenkassen übernommen.
Mit dem neuen Gesetz ALBVVG wurde jüngst klargestellt, dass "Apotheken bei Nichtverfügbarkeit eines nach Maßgabe des Rahmenvertrags nach Absatz 2 abzugebenden Arzneimittels dieses gegen ein verfügbares wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen" können, siehe § 129 (2a) SGB V.